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Glossar:Eheschließung

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Die Eheschließung ist die Rechtshandlung, Amtshandlung oder der amtliche Vorgang, durch den die rechtliche Beziehung zwischen den Ehegatten förmlich hergestellt wird. Die Rechtmäßigkeit der Verbindung kann durch standesamtliche, kirchliche oder sonstige nach den Gesetzen eines Landes anerkannte Eheschließung hergestellt werden.

In allen Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Ländern ist die Eheschließung in Form der Zivilehe (standesamtliche Trauung oder Trauung auf einer anderen Rechtsgrundlage) möglich. Allerdings stehen Zivilehe und kirchlich (nur vor einem Kirchenvertreter) geschlossene Ehen nicht in allen Ländern im gleichen Verhältnis zueinander. In 15 Ländern (Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Finnland und Schweden sowie dem Vereinigten Königreich und Norwegen) hat die kirchliche Trauung insoweit Konsequenzen für die standesamtlich geschlossene Ehe als die kirchliche Trauung vom Staat als einer zivilen Eheschließung gleichberechtigt anerkannt wird. In Frankreich wirkt sich die kirchliche Eheschließung, sofern die Ehe in Frankreich geschlossen wurde, nicht auf den Familienstand aus.

Die rohe Eheschließungsziffer gibt die Zahl der Eheschließungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bevölkerungszahl in dem betreffenden Jahr an; der Wert wird pro 1 000 Einwohner angegeben.

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