Produktions- und Importabgaben sind
- Zwangsabgaben
- in Form von Geld- oder Sachleistungen,
- die im Allgemeinen vom Staat oder von Institutionen der Europäischen Union erhoben werden, ohne dass für die Zahlung eine Gegenleistung vonseiten des Staates oder der jeweiligen Institution erbracht wird.
Die Abgaben werden auf die
- Produktion und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen,
- die Beschäftigung von Arbeitskräften und
- das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben.
Verwandte Begriffe
- Einkommensentstehungskonto
- Taxes on products (auf Englisch)
Statistische Daten
- Government finance statistics - quarterly data (auf Englisch)
- Government finance statistics (auf Englisch)
- Tax revenue statistics (auf Englisch)
- National accounts and GDP (auf Englisch)
Quelle
- United Nations: System of National Accounts (SNA) 2008, § 7.71-7.72, United Nations, New York, 2009 (auf Englisch)